Wie bei Erwerbstätigen gilt der Mutterschutz für Studentinnen in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Das bedeutet, dass in dieser Zeit keine Pflichtveranstaltungen und Prüfungen besucht werden müssen. Allerdings können Studentinnen auf die Inanspruchnahme der Schutzfrist vor und nach der Entbindung verzichten und selbst entscheiden, ob sie auch während des Mutterschutzes beispielsweise an Prüfungen oder Praktika teilnehmen oder nicht. Um eine automatische Anmeldung zur Prüfung zu verhindern, sollte das Prüfungsamt so früh wie möglich über die Schwangerschaft informiert werden.

Die Hochschule darf schwangere und stillende Studentinnen nicht dazu verpflichten, zwischen 20 Uhr und 6 Uhr an Lehrveranstaltungen teilzunehmen. Allerdings dürfen Studentinnen wenn sie es ausdrücklich wünschen und es für Ausbildungszwecke erforderlich ist, zwischen 20 Uhr und 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen tätig werden.

Die Hochschule muss darüber hinaus beurteilen, ob die Studienbedingungen für schwangere oder stillende Frauen gesundheitsgefährdend sein können. Das bedeutet, dass für alle Studiengänge und jede einzelne Veranstaltung eine Gefährdungsanalyse erstellt wird. Die Gefährdungsanalysen legen fest, ob sicherheitstechnische oder arbeitshygienische Regeln zum Schutz einer schwangeren oder stillenden Frau nötig sind. Das gilt für die Vorlesung genauso, wie für den Besuch im Labor, das verpflichtende Praktikum vor oder während des Studiums und die Exkursion.

Damit Studentinnen die Schutzrechte nach dem Mutterschutzgesetz in Anspruch nehmen können und die Hochschule entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen kann, ist es notwendig, dass Schwangere sich so früh wie möglich in den jeweiligen Studierendensekretariaten melden. Die zentrale Studienberatung und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden dann auf die Studentin zukommen, um die oben genannten Aspekte zu besprechen und umzusetzen.

Weiterführende Informationen:

Das aktuelle Mutterschutzgesetz finden Sie hier.

Einen ausführlichen Leitfaden zum Thema Mutterschutz hat das Bundesfamilienministerium veröffentlicht.

Merkblatt der Hochschule Offenburg zu Studium in Schwangerschaft und Stillzeit