Verschiedene finanzielle Unterstützungsmaßnahmen erleichtern das Leben mit Kindern und ermöglichen, Studium und Familie besser zu vereinbaren:

Grundsätzlich wird BAföG nur für ein tatsächlich betriebenes Studium gewährt. Ist eine Studentin wegen ihrer Schwangerschaft daran gehindert, am Studium teilzunehmen, wird ausnahmsweise BAföG für maximal drei Monate fortgezahlt. Müssen Studierende das Studium länger als drei Monate unterbrechen, haben sie keinen Anspruch auf BAföG mehr. Allerdings gibt es die Möglichkeit, die BAföG-Förderungsdauer zu verlängern.

Im Regelfall ist die Voraussetzung für eine Verlängerung, dass Studierende sich trotz Schwangerschaft/Kindeserziehung, auf ein Semester bezogen, überwiegend dem Studium widmen und dass sie das über Leistungsnachweise belegen können. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, sich rechtzeitig vom BAföG-Amt beraten zu lassen.

Im Urlaubssemester hat man keinen Anspruch auf BAFöG und zwar auch dann nicht, wenn man aufgrund von Sonderregelungen berechtigt ist, im Urlaubssemester an Lehrveranstaltungen teilzunehmen und/oder Prüfungsleistungen zu erbringen. Eine Ausnahme gibt es für Studienaufenthalte im Ausland: Wer sich beurlauben lässt, um im Ausland zu studieren, kann Auslands-BAFöG beantragen.

Weitere Informationen

Das Bundesbildungsministerium zum BAFöG

Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald

 

Eine weitere finanzielle Unterstützung leistet das Mutterschaftsgeld. Es kann allerdings nur in Anspruch genommen werden, wenn Sie zu Beginn Ihrer Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Bei folgender Adresse erhalten Sie weitere Informationen zu finanzielle Hilfen.

Mutterschaftsgeld

Bundesversicherungsamt
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
0228 619-1888
mutterschaft@bundesversicherungsamt.de

Familien, die ihr Kind selbst betreuen und nicht voll erwerbstätig sind, können Elterngeld beantragen. Diese Leistung wird bis zu 14 Monaten gewährt und nicht auf eventuelles Wohngeld angerechnet.

Bei der Höhe des Elterngeldes spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro. Dieser steht dir auch dann zu, wenn du neben dem Studium kein Geld verdienst. Hast du jedoch ein Einkommen, dann werden die Beträge verrechnet.

Hier gibt es weitere Informationen zum Thema Elterngeld.

Studierende haben bis zum Alter von 25 Jahren Anspruch auf Kindergeld. Darüber hinaus können sie auch Kindergeld für eigene Kinder beantragen. Der Antrag für das Kindergeld kann bei der zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit ausgefüllt werden.

Der Kinderzuschlag kann von Alleinerziehenden und Elternpaaren beantragt werden, wenn ein unverheiratetes Kind unter 25 Jahren im Haushalt lebt und die Mindesteinkommensgrenze nicht überschritten wird. Der Kinderzuschlag wird nicht gewährt wenn Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezogen wird.

Weitere Informationen zum Thema Kinderzuschlag

In der Regel ist jeder, der sich in einer Ausbildung befindet, von der Unterstützung des ALG II ausgeschlossen. Ausnahmen bilden jedoch Studierende mit Kind. Unterbrechen sie das Studium länger als drei Monate, entfällt die BAföG-Förderung, wodurch ALG II in Anspruch genommen werden kann. Auch bei einem Teilzeitstudium kann das ALG II eine finanzielle Unterstützung sein. Allerdings müssen Studierende auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, man sollte sich hier deshalb zunächst von der Bundesagentur für Arbeit beraten lassen.

Der Unterhaltsvorschuss kann von Alleinerziehenden beantragt werden, die keinen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Er wird gezahlt bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes. Das Kindergeld wird von dieser Leistung allerdings abgezogen. Den Antrag für den Unterhaltsvorschuss finden Sie beim örtlichen Jugendamt.

Studierende, die BAföG-Unterstützung erhalten, haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld. Studierende Eltern haben jedoch die Möglichkeit für ihr/-e Kind/-er Wohngeld zu beantragen, wenn sie die Kosten der Wohnung nicht decken können. Den Antrag für das Wohngeld finden Sie bei Ihrem Rathaus oder Bürgeramt.

Weitere Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf der Seite des Studierendenwerks.

Das Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald bietet weitere finanzielle Hilfen an, die direkt beim Studierendenwerk beantragt werden können. Weitere Informationen finden Sie hier.