Finanzielle Unterstützung

Verschiedene finanzielle Unterstützungsmaßnahmen erleichtern das Leben mit Kindern und ermöglichen, Studium und Familie besser zu vereinbaren.
Infografik Überblick
Infografik Überblick

BAföG
BAföG
Wenn das Studium nicht länger als drei Monate unterbrochen wird, kann neben dem regulären BAföG auch ein Kinderbetreuungszuschlag in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen zum Kinderbetreuungszuschlag unter § 14b BAföG.
Außerdem wird die maximale Förderdauer um ein Semester bei Studierenden mit Kind angehoben. Die Gesamtförderdauer ist abhängig vom Alter des Kindes.
Weitere Informationen zur finanziellen Unterstützung.
Das Studentenwerk Freiburg bietet außerdem noch weitere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten:
Studentenwerk Freiburg
Schreiberstraße 12-16
79098 Freiburg
0761 21 01-200
sozialberatung@swfr.de
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld
Eine weitere finanzielle Unterstützung leistet das Mutterschaftsgeld. Es kann allerdings nur in Anspruch genommen werden, wenn Sie zu Beginn Ihrer Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Bei folgender Adresse erhalten Sie weitere Informationen zu finanzielle Hilfen.
Bundesversicherungsamt
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
0228 619-1888
mutterschaft@bundesversicherungsamt.de
Elterngeld
Elterngeld
Familien, die ihr Kind selbst betreuen und nicht voll erwerbstätig sind, können Elterngeld beantragen. Diese Leistung wird bis zu 14 Monaten gewährt und nicht auf eventuelles Wohngeld angerechnet.
Bei der Höhe des Elterngeldes spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro. Dieser steht dir auch dann zu, wenn du neben dem Studium kein Geld verdienst. Hast du jedoch ein Einkommen, dann werden die Beträge verrechnet.
Kindergeld
Kindergeld
Studierende haben bis zum Alter von 25 Jahren Anspruch auf Kindergeld. Darüber hinaus können sie auch Kindergeld für eigene Kinder beantragen. Der Betrag für das erste und zweite Kind beträgt 204 Euro, für jedes weitere Kind steigt dieser Betrag.
Der Antrag für das Kindergeld kann bei der zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit ausgefüllt werden.
Weitere Informationen auf finanzielle Hilfen, erhalten Sie bei folgenden Adressen:
Landeserziehungsgeld | Kindergeld |
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L-Bank Erziehungsgeldstelle 76113 Karlsruhe 0721 383-30 familienfoerderung@l-bank.de | Arbeitsamt Weingartenstraße 3 77654 Offenburg 0781 9393-0 offenburg@arbeitsamt.de |
Kinderzuschlag
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag kann von Alleinerziehenden und Elternpaaren beantragt werden, wenn ein unverheiratetes Kind unter 25 Jahren im Haushalt lebt und die Mindesteinkommensgrenze nicht überschritten wird. Der Kinderzuschlag wird nicht gewährt wenn Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezogen wird.
Weitere Informationen zum Thema Kinderzuschlag erhalten Sie hier.
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
In der Regel ist jeder, der sich in einer Ausbildung befindet, von der Unterstützung des ALG II ausgeschlossen. Ausnahmen bilden jedoch Studierende mit Kind. Unterbrechen sie das Studium länger als drei Monate, entfällt die BAföG-Förderung, wodurch ALG II in Anspruch genommen werden kann. Auch bei einem Teilzeitstudium kann das ALG II eine finanzielle Unterstützung sein. Allerdings müssen Studierende auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, man sollte sich hier deshalb zunächst von der Bundesagentur für Arbeit beraten lassen.
Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss kann von Alleinerziehenden beantragt werden, die keinen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Er wird gezahlt bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes. Das Kindergeld wird von dieser Leistung allerdings abgezogen. Den Antrag für den Unterhaltsvorschuss finden Sie bei Ihrem örtlichen Jugendamt.
Wohngeld
Wohngeld
Studierende, die BAföG-Unterstützung erhalten, haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld. Studierende Eltern haben jedoch die Möglichkeit für ihr/-e Kind/-er Wohngeld zu beantragen, wenn sie die Kosten der Wohnung nicht decken können.
Den Antrag für das Wohngeld finden Sie bei Ihrem Rathaus oder Bürgeramt.
Weitere Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf der Seite des Studentenwerks.
Härtefonds des Studentenwerks Freiburg
Härtefonds des Studentenwerks Freiburg
Das Studentenwerk Freiburg-Schwarzwald bietet weitere finanzielle Hilfen für Studierende an, die direkt beim Studentenwerk beantragt werden können. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Studentenwerks.
Kinderbetreuungsgeld/Kinderbetreuungszuschlag (Sozialinfos SW Freiburg)
Kinderbetreuungsgeld/Kinderbetreuungszuschlag (Sozialinfos SW Freiburg)
Fragen zum Kinderbetreuungsgeld bzw. Kinderbetreuungszuschlag und der individuellen finanziellen Unterstützung beantwortet die Sozialberatung des Studentenwerks Freiburg-Schwarzwald.
Ansprechpartner:
Karl-Heinz Hermle
hermle@swfr.de
0761 2101 - 233
Schreiberstr. 12-16
Zimmer 002
79098 Freiburg
Sprechzeiten: Mo 09:00-12:00 Uhr, Di 09:00-12:00 Uhr, Do 09:00-12:00 Uhr und 13:30-16:00 Uhr sowie nach telefonischer Terminvereinbarung